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Sonntag, 26. September 2010

Kreativ aber erfolglos - Touristen Visa sind 90 Tage gültig

Und wieder einmal ist mir ein Fall von mangelnder Arbeitsqualität meiner Mitbewerber begegnet!
Folgendes ist passiert:
Ein Australisches Pärchen lebt seit Anfang Juni 2010 in Wien. Er erhielt mit deutlicher Verspätung sein Schlüsselkraft-Visum, welches noch von Brisbane aus für ihn in Wien beantragt wurde. (5 Monate Bearbeitungszeit!) Zum damaligen Zeitpunkt war ein konkurrierendes Unternehmen als Berater und Betreuer für die beiden verantwortlich.
Kurzentschlossen wurde noch im Mai geheiratet, damit sie ihn als seine Frau während seines Engagements in Wien begleiten durfte. Ihre Aufenthaltserlaubnis sollte beantragt werden, wenn die beiden im Juni in Wien ankommen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde den beiden die Information gegeben, dass ein Touristenvisum 90 Tage gilt und mit jedem Mal ausreisen aus dem Zielland neu zu zählen beginnen würde...

Mitte Juli hatte dann die zuständige Projektkoordinatorin der betreuenden Spedition endlich alle Papiere für die junge Dame beieinander um die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Der Antrag wurde gestellt und das Warten begann...

Um sich die Zeit zu verkürzen, nahm die junge Frau eine ehrenamtliche Tätigkeit auf und fuhr hin und wieder für Kurztrips ins nahe Ausland, um besagtes Touristenvisum "zu verlängern". Einer dieser Urlaube führte sie dann gemeinsam mit ihrem Mann Ende August nach Barcelona, Spanien. Dort erhielten sie den Anruf der Projektkoordi-natorin mit der Information, dass die junge Australierin nicht mit ihrem Mann wie geplant zurück nach Wien könne. Sie müsse den Schengenraum verlassen, weil ihr Touristenvisum abgelaufen sei und dort zu ihrer Botschaft um eine erneute Einreise nach Österreich zu beantragen. Auf die Frage, wie das sein könne, da sie doch immer wieder ausgereist seien, um die 90 Tage Frist zu verlängern, erhielt sie die Information: "Das Touristen-Visum lässt sich nur verlängern, indem man den Schengenraum verlässt und wieder einreist".

Zu aller Information sei an dieser Stelle ausdrücklich angemerkt:
Das Touristenvisum berechtigt zum Aufenthalt in Ländern mit Visa-Bestimmungen für 90 Tage - hat man bis zum Ablaufdatum keine Aufenthaltserlaubnis, muss man in sein HEIMATLAND ZURÜCK. Kehrt man direkt um und reist zurück, beginnt eine neuerliche 90 Tage Frist. Dieses ist die einzige Möglichkeit, die 90 Tage Frist zu verlängern!

Der junge Australier rief mich völlig aufgelöst und verärgert in Wien an und bat mich, ihm behilflich zu sein, da ihn die Vertragsfirma seines Arbeitgebers offensichtlich verunsichert und im Stich gelassen hätte.
Der junge Mann konnte drei Tage später zurückreisen nach Wien. Seine junge Frau jedoch war gezwungen, von London aus (Nicht Schengen Mitglied) bei der dortigen österreichischen Botschaft anzufragen, um ein sogenanntes B-Visum zu erhalten. Dieses kann nur von der zuständigen Behörde in Wien - wo das Verfahren zur Erlangung des Aufenthaltsrechtes läuft - in Auftrag gegeben werden und wird unter Vorlage diverser Dokumente und Informationen in London an den Antragsteller persönlich ausgehändigt.
Von mir in die Wege geleitet und erledigt, landete die Frau des Australiers 5 Tage später dann endlich wieder in Wien-Schwechat und die Odyssee fand ein glückliches Ende.
Was dem Paar in Erinnerung bleiben wird sind die unhöfliche und unkooperative Arbeitsweise meiner Konkurrenz und die unnötigen Kosten, die durch offensichtliche Falschinformation entstanden sind.